
Unternehmer werden durch das 'Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit' (ASiG) verpflichtet, Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde als Betriebsärzte zu bestellen. Kleinere Betriebe bedienen sich externer Betriebsärzte. Diese können als niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis oder als ...
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